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Winterdienst

Der ultimative Räumpflicht-Guide 2025

Was Hausbesitzer und Vermieter in Deutschland jetzt wissen müssen

Unsere aktualisierte Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Informationen zur Räum- und Streupflicht. Erfahren Sie, welche Pflichten Sie haben, wie Sie Haftungsrisiken minimieren und wie sich die Vorschriften regional unterscheiden.

März 2025
12 Min.
Rechtlich geprüft
Winterdienst und Räumpflicht

Rechtssicherheit im Winter: Die wichtigsten Fakten zur Räumpflicht

Wer muss wann räumen? Was passiert bei Verstößen? Informieren Sie sich jetzt!

Wenn der Winter einbricht, sind Hausbesitzer und Vermieter in Deutschland zur Räumung von Schnee und Eis verpflichtet. Doch was genau beinhaltet diese Pflicht? Welche Zeiten müssen eingehalten werden? Und wie unterscheiden sich die Regelungen in verschiedenen Bundesländern?

Unser aktualisierter Leitfaden 2025 beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Räumpflicht und berücksichtigt die neuesten Gerichtsurteile und rechtlichen Entwicklungen.

Die Grundlagen der Räumpflicht

Die Räum- und Streupflicht ist Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und ergibt sich aus § 823 BGB in Verbindung mit kommunalen Satzungen. Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Grundstücks für die Sicherheit auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen und Zugängen verantwortlich.

Zeitliche Vorgaben

Die allgemeine Räumpflicht beginnt in den meisten Gemeinden zwischen 7:00 und 8:00 Uhr morgens und endet zwischen 20:00 und 22:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen kann der Beginn auf 8:00 oder 9:00 Uhr verschoben sein.

Nach Schneefall haben Sie in der Regel 30 bis 60 Minuten Zeit, um Ihrer Räumpflicht nachzukommen.

Umfang der Räumpflicht

In der Regel müssen Sie Gehwege in einer Breite von 1,00 m bis 1,50 m räumen und streuen, je nach kommunaler Satzung. Bei Dauerschneefall müssen Sie mehrmals räumen, jedoch mit angemessenen Pausen.

Gefährliche Stellen wie Treppen und Gefällstrecken erfordern besondere Sorgfalt.

Übertragung der Räumpflicht

Als Eigentümer oder Vermieter können Sie die Räumpflicht an Mieter oder einen professionellen Dienstleister übertragen. Dies muss jedoch klar vertraglich geregelt sein.

Zu beachten bei der Übertragung:

Schriftliche Vereinbarung: Die Übertragung der Räumpflicht sollte im Mietvertrag oder in einer separaten Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.
Kontrollpflicht: Auch bei Übertragung behalten Sie als Eigentümer eine Kontrollpflicht und müssen bei offensichtlichen Mängeln einschreiten.
Dokumentation: Führen Sie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentieren Sie diese.
Achtung: Bei professionellen Dienstleistern sollten Sie auf eine Haftpflichtversicherung und klare Leistungsbeschreibungen achten.

Interaktiver Räumpflicht-Assistent

Nutzen Sie unseren interaktiven Assistenten, um Ihre individuellen Räum- und Streupflichten zu ermitteln. Beantworten Sie einfach die folgenden Fragen und erhalten Sie eine personalisierte Räumpflicht-Bewertung.

Räumpflicht-Assistent 2025
Erhalten Sie personalisierte Informationen zu Ihren Räum- und Streupflichten
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Ihre Rolle

Sind Sie Eigentümer oder Mieter der betreffenden Immobilie?

Regionale Unterschiede: Bundesland-Informationen

Die konkreten Anforderungen an den Winterdienst unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Wählen Sie Ihr Bundesland, um detaillierte Informationen zu Räumzeiten, Streumitteln und lokalen Besonderheiten zu erhalten.

Regionale Räumpflicht-Vorschriften
Detaillierte Informationen zu den Räumpflichten in Ihrem Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Räumzeiten

Werktags:7:00 - 20:00 Uhr
Wochenende/Feiertage:9:00 - 20:00 Uhr
Zeitfrist nach Schneefall:nach Schneefall: 30-60 Minuten
Min. Räumbreite:1,50 m

Besonderheiten

In vielen Städten wie Dortmund ist Streusalz nur an besonders gefährlichen Stellen erlaubt.

Wichtige Gemeinden mit speziellen Regelungen

Köln
Düsseldorf
Dortmund
Essen
Duisburg
Jede Gemeinde kann eigene Satzungen erlassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung über spezifische lokale Regeln.

Aktuelle Rechtsprechung 2025

Die folgenden aktuellen Urteile präzisieren die Anforderungen an den Winterdienst und geben wichtige Hinweise für die Praxis.

BGH

VI ZR 220/24
14.01.2025

Anpassung der Räumpflicht bei extremen Wetterlagen

Der BGH stellte klar, dass bei extremen Wetterlagen die Räumpflicht nicht entfällt, jedoch die Anforderungen angepasst werden müssen. Bei starkem Dauerschneefall kann ein temporäres Freiräumen der wichtigsten Gehwegbereiche ausreichend sein.

Bedeutung: Hohe Bedeutung für alle Winterdienstverpflichteten, da realistische Maßstäbe für Extremsituationen definiert wurden.

OLG München

5 U 2837/24
23.11.2024

Bußgelder bei langfristiger Pflichtverletzung

Eine verspätete Räumung kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden, wenn durch die Pflichtverletzung eine besondere Gefährdung entstanden ist. Dies betraf einen Fall, bei dem ein Hauseigentümer trotz wiederholter Aufforderung über mehrere Tage nicht geräumt hatte.

Bedeutung: Zeigt das erhebliche finanzielle Risiko bei beharrlicher Missachtung der Räumpflicht.

LG Hamburg

331 O 156/24
05.10.2024

Ausnahmen vom Streusalzverbot

Das Landgericht bestätigte, dass der Einsatz von Streusalz bei Extremwetterlagen auch in Bereichen erlaubt ist, in denen es normalerweise verboten ist. Die Verhältnismäßigkeit muss jedoch gewahrt bleiben und Alternativen wie Splitt oder Sand sind vorzuziehen.

Bedeutung: Bietet Rechtssicherheit für Notfallsituationen, in denen keine wirksame Alternative zu Streusalz verfügbar ist.

VG Köln

14 K 3589/24
17.02.2025

Öffentliche Parkplätze und deren Räumpflicht

Öffentliche Parkplätze müssen nur in Hauptgängen und Eingangsbereichen geräumt werden. Eine vollständige Räumung sämtlicher Stellplätze ist nicht erforderlich, solange sichere Zugänge gewährleistet sind.

Bedeutung: Präzisiert den Umfang der Räumpflicht bei großflächigen öffentlichen Parkplätzen.

AG Berlin

12 C 417/24
28.01.2025

Dokumentationspflicht bei delegiertem Winterdienst

Vermieter müssen regelmäßig überprüfen, ob der von ihnen beauftragte Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird. Eine reine Delegation reicht für die Haftungsbefreiung nicht aus.

Bedeutung: Wichtig für Vermieter und Eigentümer, die ihre Räumpflicht an Dritte übertragen haben.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch bei Dauerschneefall ständig räumen?

Nein, bei anhaltendem Schneefall müssen Sie nicht permanent räumen. Sie sollten jedoch in angemessenen Abständen (etwa alle 2-3 Stunden) aktiv werden und besonders gefährliche Stellen priorisieren. Nach Ende des Schneefalls ist dann eine vollständige Räumung erforderlich.

Was passiert, wenn ich meiner Räumpflicht nicht nachkomme?

Bei Verletzung der Räumpflicht drohen Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro. Kommt es zu einem Unfall, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Geschädigten auf Sie zukommen. Bei schwerwiegenden Verletzungen wie Knochenbrüchen können diese Summen schnell fünfstellig werden.

Welche Streumittel darf ich verwenden?

Dies ist regional unterschiedlich. In vielen Gemeinden ist Streusalz auf öffentlichen Gehwegen verboten oder nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen erlaubt. Abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat sind in der Regel immer zulässig und umweltfreundlicher. Informieren Sie sich in Ihrer lokalen Straßenreinigungssatzung.

Detaillierte Informationen in unserem Streumittel-Vergleich

Praktische Checkliste

Räumpflicht-Checkliste für Eigentümer und Mieter

Vor dem Winter:

Während des Winters:

Nach dem Winter:

Fazit

Die Räumpflicht ist eine wichtige rechtliche Verpflichtung, die bei Nichtbeachtung zu erheblichen Haftungsrisiken führen kann. Informieren Sie sich über die spezifischen regionalen Vorschriften, planen Sie vorausschauend und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen.

Bei Unsicherheiten oder besonderen Anforderungen kann ein professioneller Winterdienst eine gute Lösung sein, um Rechtssicherheit zu gewinnen und den eigenen Aufwand zu reduzieren. Besonders bei größeren Flächen oder gewerblichen Immobilien überwiegen oft die Vorteile einer professionellen Lösung.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025
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Rechtliche Quellen

Diese Links dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Haftungsausschluss

Dieser Guide ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Kommunale Satzungen, individuelle Verträge oder besondere örtliche Verhältnisse können zu abweichenden Pflichten führen.