Gewerberecht im Sicherheitsgewerbe
ZurückDie rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe mit Fokus auf §34a GewO und die Bewachungsverordnung
Prüfungsrelevanz: Sehr Hoch
§34a Gewerbeordnung - Die Grundlage
Der §34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Bewachung fremden Lebens oder Eigentums als gewerbliche Tätigkeit. Er bildet die gesetzliche Grundlage für das Bewachungsgewerbe und legt fest, unter welchen Voraussetzungen diese Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Diese wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeamt/Ordnungsamt) erteilt.
Für bestimmte Bewachungstätigkeiten ist eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Für andere Tätigkeiten reicht eine Unterrichtung nach §3 BewachV.
Wann ist die Sachkundeprüfung erforderlich?
Nach §34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1-4 GewO ist die Sachkundeprüfung für folgende Tätigkeiten erforderlich:
Kontroll- und Streifentätigkeiten
Im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
Schutz im Einlassbereich
Von gastgewerblichen Diskotheken mit Gewinnerzielungsabsicht
Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
Schutz von Asylbewerberheimen und sonstigen Flüchtlingsunterkünften
Schutz von Großveranstaltungen
Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern
Beachte: Für andere Bewachungstätigkeiten (z.B. einfacher Objektschutz) reicht in der Regel die Unterrichtung nach §3 BewachV aus.
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Lernhilfen und Schlüsselbegriffe
Essentielle Begriffe
- §34a GewO: Gesetzliche Grundlage für das Bewachungsgewerbe, regelt Erlaubnispflicht und Voraussetzungen
- Bewachungsverordnung (BewachV): Konkretisiert die Vorgaben des §34a GewO in Detailfragen
- Unterrichtung: 40-stündige Schulung für einfache Bewachungstätigkeiten (ohne Prüfung)
- Sachkundeprüfung: Nachweis der fachlichen Qualifikation für spezielle Tätigkeiten (mit Prüfung)
Häufige Prüfungsfragen
- Für welche Tätigkeiten ist eine Sachkundeprüfung nach §34a GewO erforderlich?
- Welche Pflichtangaben muss ein Bewacherausweis enthalten?
- Wie oft muss die Zuverlässigkeit der Beschäftigten überprüft werden?
- Welche Nachweise müssen für die Erlaubniserteilung nach §34a GewO erbracht werden?
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